Übergangsbeitrag
Der Übergangsbeitrag stellt einen sozialverträglichen Übergang von der vorherigen in die aktuelle Agrar- politik sicher. Mit zunehmender Beteiligung an den im Jahr 2014 eingeführten Direktzahlungsprogrammen nehmen die Geldmittel für diese Beitragsart von Jahr zu Jahr ab. Im Jahr 2020 wurden noch knapp 80 Millionen Franken für den Übergangsbeitrag aufgewendet.
Der Übergangsbeitrag stellt einen sozialverträglichen Übergang von der vorherigen in die Agrarpolitik 2014–2017 sicher. Weitere Informationen zur Berechnung des Übergangbeitrags können unter Übergangsbeitrag (admin.ch) eingeholt werden.
Im Jahr 2020 wurde mit 79,9 Millionen Franken 24,5 Millionen Franken weniger für den Übergangsbeitrag ausgerichtet als im Vorjahr (104,4 Mio. Fr.).
Aus untenstehender Tabelle lassen sich die ausbezahlten Beiträge je landwirtschaft- licher Zone ablesen.
Übergangsbeitrag 2020
Einheit | Talregion | Hügelregion | Bergregion | Total | |
Betriebe | Anzahl | 16 093 | 10 753 | 11 895 | 38 741 |
Beitrag pro Betrieb | Fr. | 2 207,4 | 2 026,15 | 1 897,45 | 2 061,95 |
Total | in 1 000 Fr. | 35 524 | 21 787 | 22 570 | 79 881 |
Quelle: BLW
Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die ausbezahlten Übergangsbeiträge je Kanton und je landwirtschaftlicher Zone.
Der Übergangsbeitrag wird bei einem hohen massgebenden Einkommen oder Ver- mögen sowie bei einer wesentlichen strukturellen Veränderung des Betriebes be- grenzt. Die strukturelle Veränderung wird anhand der Standardarbeitskräfte (SAK) bestimmt. Ist diese gegenüber dem Referenzjahr um 50 % oder mehr gesunken, wird der Übergangsbeitrag reduziert. In folgender Tabelle ist die Wirkung dieser Begrenzungen für das 2020 ersichtlich.
Wirkung der Begrenzung des Übergangsbeitrags 2020
Begrenzung Übergangsbeitrag | Betroffene Betriebe | Begrenzung Total | Abzug pro Betrieb |
Einheit | Anzahl | in 1 000 Fr. | Fr. |
Abzüge aufgrund der Reduktion der Betriebsgrösse (SAK) um mehr als 50 % (im Vergleich zum Referenzjahr) | 1 537 | 1 849,3 | 1 203 |
Begrenzung aufgrund von Einkommen oder Vermögen | 3 408 | 6 000,4 | 1 761 |
Total der Begrenzung | 7 849,7 |
Quelle: BLW
Philipp Meyer, BLW, Fachbereich Direktzahlungsgrundlagen
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