Pflanzenbau
Für pflanzenbauliche Massnahmen richtete der Bund im Jahr 2020 insgesamt 96 Millionen Franken aus. Davon entfielen rund 10 Millionen Franken auf die einmalige Weindeklassierung infolge des geringeren Absatzes wegen der angeordneten COVID-19-Massnahmen. 77 % des Gesamtbetrags für die wiederkehrenden Massnahmen entfiel auf die Förderung von Einzelkulturen, 18% auf die Getreidezulage, 4 % auf die Verwertung von Obst und 1 % auf die Weinlesekontrolle.
Der Bund fördert den Pflanzenbau ergänzend zum Grenzschutz mit spezifischen Massnahmen. Im Bereich Ackerbau entrichtet er Flächenbeiträge bestehend aus dem Einzelkulturbeitrag und der Zulage für Getreide. Diese Zulage löste 2019 die Ausfuhrbeiträge des Bundes ab. Im Bereich Obstwirtschaft richtet er Beiträge für Verwertungsmassnahmen von Schweizer Obst aus.
Massnahmen 2020
Kultur/Massnahme | Getreide | Körnerle-guminosen | Öl-saaten | Kartoffeln | Zucker-rüben | Saatgut | Gemüse, Weinbau | Obst |
Grenzschutz | X | X | X | X | X | X | X | X |
Beiträge Verwertungs-massnahmen | X2 | |||||||
Spezifische Flächen-beiträge | X4 | X | X | X | X3 |
1) Je nach Verwendungszweck bzw. Zolltarifposition kommen keine oder nur reduzierte Grenzabgaben zur Anwendung.
2) Betrifft nur Teile der Erntemenge (Marktreserve Kernobstsaftkonzentrate / teilweiser Ausgleich der Differenz zwischen dem ausländischen Produzentenpreis des Rohstoffs und dem Schweizer Produzentenpreis für die Herstellung von Beeren-, Kern- und Steinobstprodukten).
3) Nur für Kartoffeln, Mais, Futtergräser und -leguminosen.
4) Ausgenommen Körnermais.
Quelle: BLW
COVID-19 bedingte Mittelerhöhung
Im Berichtsjahr hat das Parlament das Budget für die Stützung des Pflanzenbaus von insgesamt rund 90 Millionen Franken einmalig um 8 Millionen Franken erhöht, damit genügend Mittel für die Weindeklassierung zur Verfügung standen.
Getreidezulage
Die Getreidezulage erhöhte sich gegenüber 2019 von 128 auf 129 Franken pro Hektare. Insgesamt wurden im Berichtsjahr knapp 15,8 Millionen Franken ausbezahlt.
Getreidezulage 2020
Fläche | Total | Zulage |
ha | in 1000 Fr. | Fr. je ha |
121 908 | 15 788 | 129 |
Die Höhe der Getreidezulage, ausgerichtet als Flächenbeitrag, errechnet sich aus den eingestellten Mitteln (15,8 Mio. Fr.) und der berechtigten Getreidefläche. Die Getreidezulage stützt sich auf Artikel 55 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG).
Einzelkulturbeiträge für Ackerkulturen
Im Berichtsjahr wurden insbesondere der Zuckerrüben- und Rapsanbau mit insgesamt rund 37 Millionen Franken bzw. rund 17 Millionen Franken gefördert. Deutlich tiefer fielen die Beiträge für die anderen Kulturen aus.
Wichtigste Beiträge 2020 gemäss Einzelkulturbeitragsverordnung (EKBV)
Kultur | Fläche | Beitrag | Total | |
ha | Fr. je ha | in 1000 Fr. | ||
Zuckerrüben | 17 523 | 2100 | 36 798 | |
Raps | 24 240 | 700 | 16 968 | |
Sonnenblumen | 4473 | 700 | 3131 | |
Soja | 1982 | 1000 | 1982 | |
Ackerbohnen | 954 | 1000 | 954 | |
Eiweisserbsen | 3548 | 1000 | 3548 | |
Lupine | 207 | 1000 | 207 | |
Total | 63 588 |
Quelle: BLW
Die Einzelkulturbeiträge stützen sich auf Artikel 54 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) und werden für Ölsaaten, Körnerleguminosen, Zuckerrüben und Saatgut von Kartoffeln, Mais und Futtergräsern sowie Futterleguminosen ausgerichtet. Der Vollzug der Massnahme erfolgt aus praktischen Gründen (gleiche Prozesse) zusammen mit den Direktzahlungen.
Ausgaben für die Obstverwertung auf Vorjahresniveau
Gesamthaft betrugen die Ausgaben 2020 im Bereich Obstverwertung 3,2 Millionen Franken. Dies entspricht in etwa dem Vorjahreswert (2019: 3,4 Mio. Fr.).
Lagerungsbeiträge gleich hoch wie 2019
Im Herbst 2019 wurden von den Mostereien 4058 Tonnen Apfelsaftkonzentrat und 333 Tonnen Birnensaftkonzentrat als Marktreserve 2019/20 eingelagert. Das entspricht umgerechnet auf frisches Obst 31 244 Tonnen Mostäpfeln und 2562 Tonnen Mostbirnen. Die Beiträge an die Marktreserve von Kernobstsaftkonzentrat beliefen sich im Jahr 2020 auf 0,85 Millionen Franken und waren somit fast gleich hoch wie im Vorjahr (0,94 Millionen Franken).
Kosten und Mengen für die Herstellung von Produkten aus Beeren-, Kern- und Steinobst mit dem Vorjahr vergleichbar
Die Ausgaben für die Herstellung von Beeren-, Kern- und Steinobstprodukten waren 2020 mit knapp 2,3 Millionen Franken praktisch gleich hoch wie 2019. Mit diesen Mitteln wurde die Verwertung von gesamthaft 7842 Tonnen Obst unterstützt. Die Obstmenge setzte sich aus 5666 Tonnen Kernobst (einschliesslich der für die Essigherstellung verwendeten Mostobstprodukte (2019: 5198 Tonnen), 1526 Tonnen Steinobst (2019: 1855 Tonnen) und 650 Tonnen Beerenobst (2019: 729 Tonnen) zusammen. Die Beiträge können für Obst der Ernte des Gesuchsjahres und zusätzlich für Obst der Ernten der zwei Vorjahre angefordert und ausgerichtet werden.
Weitere Informationen zu den Massnahmen und den Rechtsgrundlagen sind unter BLW > Nachhaltige Produktion > Pflanzliche Produktion > Obst verfügbar.
Links auf die Website des BLW:
Marianne Glodé, Hans-Ulrich Tagmann, BLW, Fachbereich Pflanzliche Produkte
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