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Die «Strategie Tierzucht 2030» bildet die Grundlage für die Weiterentwicklung der Tierzuchtgesetzgebung. Damit hat der Bund 2018 die Leitlinien für die Tierzucht sowie die Nutzung und den Erhalt von tiergenetischen Ressourcen für die kommenden Jahre festgelegt. Eine eigene Zucht von gesunden, standort- und strukturangepassten Tieren ist für die Schweiz wichtig. Im Berichtsjahr richtete der Bund 23 anerkannten Zuchtorganisationen rund 33 Millionen Franken für die Durchführung züchterischer Massnahmen aus. 25 Schweizerrassen wurden im Rahmen von Erhaltungs- und Forschungsprojekten mit rund 1,5 Millionen Franken unterstützt.

Förderung durch den Bund

Bundesbeiträge zur Förderung der Tierzucht können nur an anerkannte Tierzuchtorganisationen ausgerichtet werden (vgl. Artikel 144 LwG). Diese sind auf der Homepage des BLW publiziert (Zuchtorganisationen). Die Ausführungsbestimmungen sind in der Tierzuchtverordnung vom 31. Oktober 2012 (TZV; SR 916.310) festgehalten. Darin steht, welche Voraussetzungen eine Zuchtorganisation bei Tieren der Rinder-, Schweine-, Schaf- und Ziegengattung sowie bei Equiden, Kaninchen, Geflügel, Honigbienen und Neuweltkameliden erfüllen muss, um vom BLW anerkannt zu werden. Die Anerkennung ist auf maximal zehn Jahre befristet.

Im Jahr 2020 hat der Bund an 23 anerkannte Zuchtorganisationen insgesamt 32,6 Millionen Franken für züchterische Massnahmen ausgerichtet. Damit wurden insbesondere die Herdebuchführung sowie die Durchführung von Leistungsprüfungen unterstützt.
 

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Mittelverteilung 2020

Rund 23,45 Millionen Franken oder 69 % der Mittel für die Tierzuchtförderung flossen in die Rindviehzucht, davon zwei Drittel in die Durchführung der Milchleistungsprüfungen. Mit den Tierzuchtbeiträgen des Bundes können die züchterischen Dienstleistungen der Organisationen verbilligt werden. Die Züchter profitieren, indem sie beispielsweise tiefere Tarife für die Milchleistungsprüfungen bezahlen.
 

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Beiträge pro Herdebuchtier

Die bisher letzte TZV-Revision wurde per 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt. Seither können die Beiträge je Herdebuchtier nur abgerechnet werden, wenn

a) deren Eltern und Grosseltern in einem Herdebuch der gleichen Rasse eingetragen oder vermerkt sind, und

b) sie einen Blutanteil von 87,5 % oder mehr der entsprechenden Rasse aufweisen.

Weiter dürfen züchterische Massnahmen nur für Tiere abgerechnet werden, deren Eigentümer im Beitragsjahr Aktivmitglied einer anerkannten Zuchtorganisation ist und Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein hat. Eine züchterische Massnahme darf je Tier und je Jahr nur einmal abgerechnet werden.
 


Überprüfung der Zuchtorganisationen

Wo Geld fliesst, da muss auch kontrolliert werden. Dementsprechend wird der Mitteleinsatz zur Förderung der Tierzucht an anerkannte Zuchtorganisationen überprüft. Das heisst: alle Zuchtorganisationen werden innerhalb von fünf Jahren mindestens einmal vor Ort kontrolliert. Die Inspektionen werden in einem Bericht dokumentiert, welcher allfällige Mängel darlegt und Anweisungen zu deren Behebung erteilt.

Erhaltung von Schweizer Rassen und Forschungsprojekte über tiergenetische Ressourcen

Tiergenetische Ressourcen sind für Ernährung und Landwirtschaft von Bedeutung. Aus diesem Grund unterstützt das BLW verschiedenste Massnahmen zur Erhaltung und Förderung gefährdeter Nutztierrassen mit Schweizer Ursprung. Die bisherige Unterstützung finanzieller wie logistischer und wissenschaftlicher Art durch den Bund hat sich positiv auf die Populationsgrössen ausgewirkt.

Im Berichtsjahr wurden 25 Schweizer Rassen verschiedener Tiergattungen (Rinder, Schweine, Pferde, Schafe, Ziegen und Honigbienen) unterstützt, wie zum Beispiel die Evolèner Rasse bei der Rindergattung, die Freiberger bei der Pferdegattung oder das Walliser Schwarznasenschaf bei der Schafgattung.

Für die Erhaltung der Schweizer Rassen sowie für Forschungsprojekte über tiergenetische Ressourcen zahlte der Bund im Berichtsjahr rund 1,44 Millionen Franken aus.

Weiterführende Informationen zum Thema sind hier zu finden.

Hans Ulrich Leuenberger, Melissa Raemy, Marcel Zingg, Yves Schleppi, Manuel Leuenberger, Fabian Zwahlen, BLW, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht

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