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Das Hochwasserschutzprojekt Oberburg im Kanton Bern welches im Jahre 1997 seinen Anfang nahm und demnächst abgeschlossen wird, schlägt zwei Fliegen auf einen Streich: Der Erddamm und das Rückhaltebecken verhindern Überschwemmungen bei verheerenden Unwettern und das zeitgleich realisierte Wasserbauprojekt revitalisierte den Chrouchtalbach und den Luterbach.
 

Im Dorfgebiet von Oberburg und Burgdorf ist es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Überflutungen gekommen. Grund dafür sind die Wassermassen, welche bei einem Starkregen von den beiden Bächen, dem Chrouchtalbach und dem Luterbach durch das Dorf abgeleitet werden müssen. Auslöser für das Hochwasserschutzprojekt waren insbesondere zwei verheerende Unwetter aus den Jahren 1987 und 2000 mit Schadensummen im zweistelligen Millionenbereich. Als erste Massnahme erfolgte im Jahr 1997 der Bau eines sogenannten Poldersystems im Unterbärgetal, welches den Chrouchtalbach drosselt. Das dazu notwendige Land wurde im Rahmen einer Landumlegung zur Verfügung gestellt.
 

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Überflutung im Zentrum von Oberburg im Jahre 1987

Hochwasserschutz Luterbach

Der Spatenstich für die zweite Massnahme des Hochwasserschutzes erfolgte im Mai 2018. Diese umfasste ein Hochwasserrückhaltebecken mit einem 11,5 Meter hohen, homogenen Erddamm, mit einem maximalen Einstauvolumen von 163 000 m3 im Luterbachtal. Der Damm wurde beim engen Talausgang zwischen die hohen Talflanken eingebettet. Der Erddamm ist technisch auf eine wesentlich höhere Abflussmenge ausgelegt, welche sich bei einem zu grossen Hochwasser schadlos über den Damm abführen lässt, so dass es zu keinem Dammbruch kommen kann. Durch die Talsperre musste die bestehende Luterbachstrasse auf einer Länge von 680m verlegt werden. Der Dammbau bildet einen künstlichen Eingriff in das bestehende Ökosystem des Bachs. Dieser Eingriff wirkt sich negativ auf die Ökobilanz des Projekts aus. Damit eine gesamthaft positive Ökobilanz im Projekt erreicht werden konnte, mussten deshalb die unterliegenden Revitalisierungsabschnitte zwingend mit dem Dammbau verbunden werden.

Auf Grund dieser Tatsache hat die Schwellenkorporation Oberburg entschieden, die Massnahmen zum Hochwasserschutz sowie zur Revitalisierung im selben Wasserbauplan zu projektieren. Dadurch ergab sich zusätzlich eine sogenannte «Überlänge» des gesamten Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekts, die vom Kanton Bern und vom Bund finanziell gefördert wurde.
 

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Kartenausschnitt mit rot eingezeichnetem Perimeter der Landumlegung

Weitsichtige Planung

Nebst dem Hochwasserschutz verfolgte die Gemeinde Oberburg das Ziel, mit einem Gesamtkonzept die öffentlichen Interessen möglichst umfassend festzustellen und durch das Verfahren Landumlegung sicherzustellen. Die verschiedenen Projektbestandteile insbesondere zur Revitalisierung, zur Verkehrssanierung sowie zur Verbesserung der Bewirtschaftungs-, Velo- und Wanderwegsverbindungen konnten allesamt berücksichtigt werden.

Landumlegung Oberburg-Mattenhof

Die Schwellenkorporation1 begann bereits mehrere Jahre vor der Anordnung der Landumlegung mit dem Kauf von Kulturland. Im Vorfeld wurde zudem betont, dass keine Restkosten am Schluss des Unternehmens an die Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen verteilt werden dürfen. Dies deshalb, weil der Mehrwert für die Landeigentümer und Landeigentümerinnen zum vorherein schwer bezifferbar war und man letztlich vom Goodwill der Eigentümer bei den späteren Neuzuteilungsverhandlungen stark abhängig sein würde.
 

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Sicht auf die Talseite des Hochwasserschutzdamms und den Einstaubereich im oberen Teil des Fotos

Bei der Umsetzung der Landumlegung hatte die Koordination mit allen Drittprojekten eine sehr hohe Priorität. Zeitkritisch war beispielsweise die Erfassung des rechtsgültigen alten Bestands, damit die vorzeitige Besitzeinweisung im Bereich der Hochwasserschutzmassnahmen erfolgen konnte. Erst mit dieser Landzuweisung konnte mit den Bauarbeiten am Damm begonnen werden. Aufgrund des eher kleinen Perimeters (95 ha, 42 Eigentümer, 10 tangierte Landwirtschaftsbetriebe) waren die einzelnen Arbeitsschritte gut überschaubar. Der Zeitbedarf von der Bodenkartierung bis zum Neuzuteilungsentwurf betrug trotzdem knapp drei Jahre. Die Bauzeit für die Realisierung der kulturtechnischen Massnahmen (vor allem Wegebau) wird knapp ein Jahr beanspruchen.

1 Die Schwellenkorporation ist eine Form von Körperschaft des öffentlichen Rechts im Kanton Bern, die dem Zweck des organisierten Hochwasserschutzes dient. Der Kanton Bern verfügt über 62 Schwellenkorporationen.

Peter Bichsel, LP Ingenieure AG, Bern, lpag@lpag.ch
Matthias Widmer, RSW AG, Lyss, matthias.widmer@rswag.ch

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