Sozialversicherungen und Sozialleistungen
Sozialversicherungen und Sozialleistungen bieten den Menschen einen Schutz vor Risiken, deren finanzielle Folgen sie nicht alleine bewältigen können, oder sie gewähren einen Lastenausgleich. In der Landwirtschaft gibt es etwa die Familienzulagen. Seit Jahren zeigen diese eine abnehmende Tendenz und betrugen im Berichtsjahr noch 91 Millionen Franken.
Bei den Sozialversicherungen und -leistungen lassen sich nur folgende nach Berufskategorie unterscheiden: Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Familienzulagen in der Landwirtschaft und Sozialhilfe.
Familienzulagen
Familienzulagen sind neben Steuererleichterungen das wichtigste Mittel des Familienlastenausgleichs: So sollen die durch Geburt und Erziehung verursachten Kosten teilweise ausgeglichen werden.
Art der Familienzulage | Ansatz |
Fr. | |
Kinderzulage1 (Kinder bis 16 Jahren) | 200 |
Ausbildungszulage1 (Kinder von 16 bis 25 Jahren) | 250 |
Haushaltungszulage für landwirtschaftliche Arbeitnehmende | 100 |
1Berggebiet: um 20 Fr. höher
Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
Die Höhe der Kinder- und Ausbildungszulagen in der Landwirtschaft entspricht den Mindestansätzen der allgemeinen Familienzulagen. Einzig im Berggebiet sind diese Ansätze um 20 Franken höher – um wirtschaftlich benachteiligte, kinderreiche Bergbauern finanziell zu unterstützen.
Bezüger/innen | Jährliche Zulagen | Durchschnittliche Zulagen (pro Jahr) | ||
Anzahl | Mio. Fr. | Fr. | ||
Landwirtschaftliche Arbeitnehmende | 8 213 | 2 110 | ||
Kinderzulagen | 8 000 | 14,281 | 1 785 | |
Ausbildungszulagen | 2 360 | 4,979 | 2 110 | |
Haushaltungszulagen | 7 679 | 7,825 | 1 019 | |
Landwirte/Landwirtinnen | 11 848 | |||
Kinderzulagen | 19 631 | 44,660 | 2 275 | |
Ausbildungszulagen | 8 112 | 20,063 | 2 473 | |
Total | 20 061 | 91,808 |
* FLG: Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft
Mit Älpler und Fischer
Pro Kind wird nur eine Zulage ausgerichtet.
Quelle: BSV
Die Höhe der ausbezahlten landwirtschaftlichen Familienzulagen hat in den letzten Jahren wegen dem Rückgang der Anzahl Landwirtschaftsbetriebe und einer Gesetzesänderung (mit der Folge, dass immer mehr Bauernfamilien die allgemeinen Familienzulagen beziehen) abgenommen: 2009 beliefen sich die ausbezahlten landwirtschaftlichen Familienzulagen auf 150 Millionen Franken, 2020 waren es noch 91 Millionen Franken.
Sozialhilfe
Jeder Mensch in der Schweiz hat Anspruch auf Hilfe in Notlagen. Zuständigkeit und Vollzug sind je nach Kanton oder Gemeinde unterschiedlich organisiert.
Bei der Spezialauswertung der Sozialhilfeempfängerstatistik des BFS sind folgende Dossiers erfasst: Die antragstellende Person war bei Gesuchstellung in der Landwirtschaft erwerbstätig und ist dies geblieben.
Dossiers | Unterstützte Personen (Erwachsene und Kinder) | |
Anzahl | Anzahl | |
Selbständig | 53 | 77 |
Regelmässig Angestellte | 215 | 385 |
Übrige Erwerbstätige in Privathaushalten | 332 | 545 |
Erwerbstätige in stationären Einrichtungen / besonderen Wohnformen | 30 | 30 |
Total Erwerbstätige | 630 | 1037 |
1 Spezialauswertung: Erwerbstätige Sozialhilfedossiers in der Landwirtschaft nach Erwerbssituation. Die Angaben zur Branche Landwirtschaft in der Sozialhilfeempfängerstatistik sind mit Unschärfen behaftet (hoher Anteil fehlender Werte). Die hier präsentierten Angaben sind als Annäherung zu verstehen.
Grundgesamtheit: Personen in Dossiers (Fälle), in denen die Antrag stellende Person in der Landwirtschaft (inkl. Forst, Fischerei) erwerbstätig und zwischen 15 und 64 Jahren alt ist.
Quelle: Bundesamt für Statistik (BFS); die Resultate der Sozialhilfeempfängerstatistik basieren seit 2009 auf einer Vollerhebung in allen Kantonen.
Im Jahr 2019 wurde an 630 Dossiers aus der Landwirtschaft, mit 1037 unterstützten Personen, Sozialhilfe gewährt (erste Spezialauswertung 2013: 490 Dossiers mit 945 Personen). Weil die Branche «Landwirtschaft» einen hohen Anteil fehlender Werte aufweist, sind die Angaben als Annäherung zu verstehen.
Die jährlichen Ausgaben pro Sozialhilfebeziehende belaufen sich auf ca. 10 400 Franken (Durchschnitt für alle Sozialhilfebeziehende). Somit liegen die Sozialhilfeausgaben für Personen aus der Landwirtschaft schätzungsweise bei 10 Millionen Franken pro Jahr.
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Die AHV leistet einen Beitrag zum Existenzbedarf, wenn das Erwerbseinkommen wegfällt. Nachfolgend werden aber nicht die AHV-Renten betrachtet, sondern die AHV-pflichtigen Einkommen, also eine Grundlage für die Berechnung der Renten.
Die aktuellste AHV-Einkommensstatistik stammt aus dem Jahre 2017. Sie umfasst 5,7 Millionen selbständig und unselbständig Erwerbstätige sowie nicht-erwerbstätige Personen.
Unter den rund 5,2 Millionen Erwerbstätigen sind 48 400 Selbständige aus der Landwirtschaft, Frauen und Männer. Bei rund drei Vierteln der Landwirte (32 000) und Landwirtinnen bzw. Bäuerinnen (4800) ist das AHV-Einkommen aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit am höchsten, unabhängig davon, ob sie eine andere Erwerbstätigkeit haben oder nicht. Rund die Hälfte hat auch ein Einkommen aus einer nicht-landwirtschaftlichen Tätigkeit.
AHV-Einkommen 2016 | Anzahl | Total mittleres AHV-pflichtiges Einkommen (arithmetisches Mittel) | davon aus landwirt- schaftlicher Tätigkeit | davon aus anderer Erwerbs- tätigkeit3 | Mittleres Alter |
Fr. | Fr. | Fr. | Jahre | ||
Männer | 42 200 | 77 200 | 57 400 | 19 800 | 48,6 |
Frauen | 6 300 | 43 600 | 31 300 | 12 300 | 48,8 |
Total bzw. Mittelwert (gerundet) | 48 400 | 72 900 | 54 000 | 18 900 | 48,6 |
1 Spezialauswertung
2 Erwerbstätige im Jahr des Erreichens des AHV-Alters (64 bzw. 65 Jahre) sowie nach dem AHV-Alter (65+ bzw. 66+ Jahre) werden nicht berücksichtigt.
Wegen verzögerter Meldung der AHV-Einkommensdaten einiger Ausgleichskassen ist die Anzahl beitragszahlender Landwirte im Jahr 2017 um rund 1'000 bis 1'500 Personen unterschätzt. Die Auswirkungen auf das Niveau und die Entwicklung der Einkommen sind dabei vernachlässigbar.
3 Personen ohne andere Erwerbstätigkeit: Bei der Mittelwert-Berechnung wird der Betrag von 0 Franken eingesetzt.
Quellen: Individuelle Konten der AHV, Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) – Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV); Stand April 2021
Im Jahr 2017 waren 6300 Frauen als Selbständige in der Landwirtschaft erwerbstätig (2000: 3400): Ihr Einkommen aus dieser Erwerbstätigkeit hat sich seit 2000 annähernd verdoppelt von 16 400 auf 31 300 Franken pro Jahr.
Esther Grossenbacher, BLW, Fachbereich Forschung, Innovation und Evaluation
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