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Die Eidg. Zollverwaltung und das BLW waren beim Vollzug der Einfuhrregelungen im Jahr 2020 stärker gefordert als üblich. COVID-19-bedingt änderten sich die Konsummuster der Bevölkerung deutlich und die Möglichkeit des Einkaufstourismus entfiel weitgehend. Der Konsum von gewissen Produkten wie Speisekartoffeln und Butter nahm derart zu, dass die entsprechenden Importkontingente bis zu dreimal erhöht werden mussten.
 

Will ein Unternehmen landwirtschaftliche Produkte importieren, so muss es etliche Regeln beachten. Das BLW ist bestrebt, Einfuhrregelungen möglichst zu vereinfachen und den administrativen Aufwand zu senken. Nach wie vor wird bei den Regeln auf Verordnungsebene (Agrareinfuhrverordnung, AEV) und beim täglichen Vollzug geachtet, dass alle Interessierten Kontingentsanteile erhalten können. Zudem möchte das BLW, dass alle Beteiligten durch elektronische Hilfs- und Informationsmittel optimal unterstützt werden.
 

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Konsummuster ändern sich in der Krise

Die COVID-19-Krise hatte nicht nur Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft und die Wirtschaft, sondern auch auf die Landwirtschaft. Das lag insbesondere daran, dass die Bevölkerung, wie vom Bundesrat gefordert, mehrheitlich zu Hause blieb und sich dort verköstigte. Der Konsum von Speisekartoffeln, Konsumeiern und Butter nahm so stark zu, dass die im Grunde hohe Schweizer Produktion nicht mehr ausreichte, den Bedarf zu decken. Die Importkontingente für die genannten Produkte mussten zweimal, für Butter sogar dreimal erhöht werden.

Einen Überblick über die Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus im Landwirtschaftsbereich und über weitere AEV-Änderungen im Jahr 2020 bietet der Bericht über die zolltarifarischen Massnahmen, der zusammen mit der Veröffentlichung der Zuteilung der Zollkontingente 2020 auf www.import.blw.admin.ch zu finden ist.

Ergebnisse der Versteigerungen für die Kontingentsperiode 2020

Ein bedeutender Teil des Vollzugs der Einfuhrregelungen ist die Verteilung der Zollkontingente (beschränkte Menge, die zu einem tieferen Zoll eingeführt werden kann). Bei Zollkontingenten, die nicht mit dem einfachsten Verfahren verteilt werden können (Windhund an der Grenze nach dem Prinzip «first come, first served»), wird oft das Versteigerungsverfahren angewendet.

Die detaillierten Ergebnisse der Kontingentsversteigerungen sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.

Lösung für Import von gewürztem Fleisch endlich gefunden

Das BLW legt grossen Wert darauf, dass die oft komplexen Einfuhrregelungen verbessert und vereinfacht werden. Dabei ist auf widersprüchliche Interessen zu achten. Einerseits möchten die ProduzentInnen im Inland möglichst gute Preise und einen guten Absatz ihrer Erzeugnisse. Anderseits sind mit der internationalen Gemeinschaft Höchstzollansätze und Mindestzollkontingente vereinbart, deren Einhaltung im Rahmen der WTO überwacht wird. Ein Beispiel aus dem Fleischbereich im 2020 zeigt, dass Kompromisse möglich sind, und ein Problem, dass die Verwaltung über Jahre beschäftigte, gelöst werden kann. Das Geschäft wurde durch ein Video mit einem Lachanfall von alt-Bundesrat Merz bekannt und betraf das sogenannte Würzfleisch.

Lediglich gewürztes, aber noch rohes Rind- und Schweinefleisch konnte zu einem wesentlich tieferen Zollansatz importiert werden als ungewürztes. Das Parlament entschied, dass die Zollungleichbehandlung beendet werden sollte, indem ungewürztes und gewürztes Fleisch in die gleiche Zolltarifposition eingereiht werden. Dadurch galt ein einheitlicher Zollansatz. Die Partner in der WTO, allen voran die EU als wichtigste Lieferantin, beklagte sich über die unzulässige Zollerhöhung und verlangte Verhandlungen dazu. Diese endeten mit einem für beide Seiten befriedigenden Resultat. Die Schweiz muss das «Würzfleisch» wieder richtig in den Zolltarif einreihen, darf dafür aber höhere Zölle verlangen. Sie muss jedoch das Zollkontingent für «rotes Fleisch» um 1200 auf 23 700 Tonnen erhöhen und davon ein Mindestkontingent für «zugeschnittene, rohe, gesalzene und gewürzte Rindsbinden» von 600 Tonnen gewähren. Dieses Resultat wurde in der WTO akzeptiert. Und wie die ersten Monate von 2021 gezeigt haben, ist auch der Import der gewürzten Rindsbinden beliebt: noch vor Jahreshälfte wurden bereits 2/3 der vereinbarten Mindestmenge versteigert und zum Import freigegeben.

Digitalisierung schreitet voran

Für die Administration der Zollkontingente wurde im Dezember 2020 die Internetanwendung eKontingente eingeführt. Seit dem 1. Januar 2021 sind die Importeure verpflichtet, für alle ihre Eingaben, seien es Gebote im Rahmen von Kontingentsversteigerungen, Vereinbarungen zur Ausnützung von Kontingentsanteilen oder Meldungen der Übernahmen von inländischen Produkten, dieses neue Portal zu benutzen. Es bietet mit einem einzigen Login den ganzen Überblick über die Kontingentsanteile, über die laufenden Freigaben und die Ausschreibungen der Versteigerungen. Mehr dazu auf www.ekontingente.admin.ch.

Das Projekt eKontingente läuft weiter mit einer 2. Etappe, die auch bereits im 2020 begonnen hat. Nachdem bisher die beiden Internetanwendungen AEV14online und eVersteigerung zusammengelegt wurden, wird nun auch die BLW-interne Anwendung KIC («Kontingente Importe Controlling») in eKontingente integriert, so dass es am Schluss für die Kontingentsadministration des BLW nur noch eine statt drei Anwendungen braucht.

Emanuel Golder, BLW, Fachbereich Ein- und Ausfuhr

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