GVO in importiertem Saatgut
Die Kontrollkampagne 2020 wurde durch die Covid-19-Pandemie empfindlich gestört. Statt durchschnittlich zwanzig Proben, konnten bei Mais nur deren vier gezogen werden. Keiner der analysierten Saatgutposten wies jedoch Spuren von gentechnisch veränderten Organismen auf.
Seit dem 1. Januar 2020 ist für Getreide und Ackerfrüchte zur Aussaat keine Generaleinfuhrbewilligung (GEB) mehr nötig. Das betrifft die Einfuhr von Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Mais, Triticale, Soja, Raps, Rübsen, Zucker- und Runkelrüben sowie Baumwolle. Importeure müssen also Saatgutposten von Mais, Soja, Raps, Rübsen und Rüben für eine mögliche Probenahme zur Analyse von GVO-Verunreinigungen nicht mehr melden. In Absprache mit der Branche werden jedoch Importe weiterhin dem BLW gemeldet (vgl. Artikel 14a Vermehrungsmaterial-Verordnung, SR 916. 151).
Die Probenahmen für die Kampagne 2020, insbesondere während der Maisimportsaison im Frühjahr, konnten nicht wie üblich durchgeführt werden. Sie wurden durch die Einschränkungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie stark beeinträchtigt. Anstelle der durchschnittlich 20 offiziellen Proben konnten bei Mais nur deren vier
gezogen werden. Keiner der Posten der fünf untersuchten Pflanzenarten wurde positiv auf GVO getestet.
Zusammenfassung der Kontrollen 2020
Mais | Raps | Soja | Rübe | Luzerne/Straussgras | |
Anzahl gemeldeter Posten | 306 | 78 | 19 | 11 | 7 |
Anzahl kontrollierter Posten | 4 | 6 | 0 | 3 | 7 |
Anzahl positiver Posten | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Quelle: BLW
BLW, Fachbereich Genetische Ressourcen und Technologien, genres@blw.admin.ch
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