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Im Jahr 2020 leistete der Bund in 27 Gewässerschutzprojekten knapp 5 Millionen Franken Abgeltungen für Massnahmen der Landwirtschaft. Die meisten Projekte zielen darauf ab, die Nitratbelastung des Trinkwassers zu verringern. Im Nitratprojekt Niederbipp-Gäu-Olten, das grösste in der Schweiz, werden seit 2021 erstmals Massnahmen im Gemüsebau umgesetzt.

Grundlegende Informationen zum Gewässerschutzprogramm nach Artikel 62a des Gewässerschutzgesetzes sind zu finden auf Gewässerschutzprogramm (admin.ch).

Laufende Projekte 

Im Rahmen des Gewässerschutzprogramms nach Artikel 62a des Gewässerschutzgesetzes wurden bisher mehrheitlich Projekte zur Reduktion der Nitratbelastung des Trinkwassers initiiert (24 laufende Projekte). Ein Projekt verfolgt die Reduktion der Phosphorbelastung im Baldegger-, Sempacher- und Hallwilersee im Kanton Luzern. Zwei andere zielen auf die Verminderung der Belastung von Gewässern mit Pflanzenschutzmitteln ab, und zwar im Fluss Boiron de Morges im Kanton Waadt und in der Lienne im Kanton Wallis.
 

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Gemäss der Gewässerschutzverordnung sind die Kantone verpflichtet, für ober- und unterirdische Wasserfassungen einen Zuströmbereich zu bezeichnen und Sanierungsmassnahmen anzuordnen, wenn die Anforderungen an die Gewässer nicht eingehalten sind. Diese Massnahmen können bedeutende Einschränkungen bezüglich Bodennutzung und damit verbundene Erlöseinbussen für die Landwirtschaftsbetriebe mit sich bringen. Um diese Einbussen auszugleichen, werden Bundesgelder aus dem Gewässerschutzprogramm Landwirtschaft bereitgestellt. 2020 wurden 4,8 Millionen Franken ausbezahlt.
 

3-Phasen-Modell

Der Bund leistet seit 1999 in Gewässerschutzprojekten Abgeltungen an wirtschaftlich nicht tragbare Massnahmen der Landwirtschaft. Im Durchschnitt laufen die Projekte seit 15 Jahren. Wenn die richtigen Massnahmen am richtigen Ort getroffen werden, dauert es je nach natürlichen Gegebenheiten wenige Jahre bis Jahrzehnte, bis die Anforderungen an die Wasserqualität erreicht sind. In verschiedenen Projekten konnten diese Anforderungen schon erreicht werden. Damit sich die Wasserqualität nicht wieder verschlechtert, müssen die Massnahmen dauerhaft beibehalten werden. Nach der Phase der Projekterarbeitung und der Sanierung soll deshalb neu eine Sicherungsphase eingeführt werden. Welche rechtlichen Möglichkeiten dazu bestehen und wie die Massnahmen der Landwirtschaft in der Sicherungsphase abgegolten werden, soll in einem neuen Modul der Vollzugshilfe Umweltschutz in der Landwirtschaft aufgezeigt werden.

Projekt Niederbipp-Gäu-Olten

2021 ist eine neue 6-Jahres-Periode des grössten Nitratprojektes der Schweiz «Niederbipp-Gäu-Olten» gestartet. Erstmals beteiligt ist der Teil des Zuströmbereichs im Kanton Bern, wodurch das erste kantonsübergreifende Projekt entstanden ist. Ebenfalls neu sind Massnahmen im Gemüsebau. Sie basieren auf Ergebnissen des Forschungsprojektes NitroGäu. Beiträge gibt es, wenn vor der Düngung der pflanzenverfügbare Stickstoff im Boden bestimmt und die Düngemenge entsprechend reduziert wird. Zudem ist eine Winterbegrünung der Felder und eine eingeschränkte Bodenbearbeitung im Winter erforderlich. Im Ackerbau werden die Nitratemissionen durch verschiedene Massnahmen reduziert: Einhaltung des Nitratindexes, Berücksichtigung des pflanzenverfügbaren Stickstoffs im Boden bei der Düngung, Nutzung von Ackerflächen mit extensiver Wiese sowie Anbau von Kulturen, die wenig Stickstoff benötigen wie Braugerste oder Hafer.

Ruth Badertscher, BLW, Fachbereich Agrarumweltsysteme und Nährstoffe

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