Finanzielle Mittel für Direktzahlungen
Nach Artikel 104 der Bundesverfassung hat die Landwirtschaft den gesetzlichen Auftrag, gemeinwirtschaftliche Leistungen zu erbringen. Diese werden mit jeweils einer spezifischen Direktzahlungsart gefördert. Zu diesen Leistungen gehören beispielsweise die naturnahe, umwelt- und tierfreundliche Produktion, die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen sowie die Pflege der Kulturlandschaft. Im Jahr 2020 richtete der Bund insgesamt rund 2,8 Milliarden Franken Direktzahlungen für die Landwirtschaft aus.
Mit der Agrarpolitik 2014-2017 wurden die Direktzahlungen klarer auf die Ziele der Bundesverfassung ausgerichtet. Der Bundesrat entschied für die Jahre 2018–2021, dieses weiterentwickelte Direktzahlungssystem im Grundsatz unverändert zu belassen und somit stabile Rahmenbedingungen über acht Jahre zu gewährleisten. In der Frühlingssession 2021 hat das Parlament die Sistierung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) beschlossen. Parallel dazu hat das Parlament im Rahmen der parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» gesetzliche Änderungen beschlossen. Diese parlamentarische Initiative wurde während der parlamentarischen Beratung mit dem Ziel einer angemessenen Reduktion der Nährstoffverluste in der Landwirtschaft ergänzt. Der Bundesrat wurde vom Parlament beauftragt, Massnahmen auf Verordnungsstufe zur Erreichung dieser Ziele umzusetzen. Die entsprechenden Verordnungsbestimmungen sollen per 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Das Direktzahlungssystem besteht seit dem 1. Januar 2014 aus sieben Beitragsarten, die jeweils nach der Hauptzielsetzung benannt sind. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Programmen sind unter den entsprechenden Artikeln verfügbar:
Ausgaben
Der Bund richtete im Jahr 2020 insgesamt 2,805 Milliarden Franken Direktzahlungen aus. Am meisten wurde für Versorgungssicherheitsbeiträge (1,080 Mia. Fr.) ausgegeben, gefolgt von Kulturlandschaftsbeiträgen (525 Mio. Fr.), Produktionssystembeiträgen (493 Mio. Fr.) und Biodiversitätsbeiträgen (426 Mio. Fr.).
Die Ausgaben 2020 für die Programme Biodiversität, Landschaftsqualität, Produktionssysteme und Ressourceneffizienz nahmen gegenüber dem Vorjahr leicht zu. Annähernd stabil blieben die Ausgaben für Versorgungssicherheitsbeiträge, eine leichte Abnahme verzeichneten die Kulturlandschaftsbeiträge.
Ausgaben für Direktzahlungen
Ausgabenbereich | 2018 | 2019 | 2020 | 20211 |
Mio. Fr. | Mio. Fr. | Mio. Fr. | Mio. Fr. | |
Kulturlandschaftsbeiträge | 522 | 528 | 525 | 528 |
Versorgungsicherheitsbeiträge | 1 084 | 1 081 | 1 080 | 1 081 |
Biodiversitätsbeiträge | 411 | 417 | 426 | 420 |
Landschaftsqualitätsbeitrag | 146 | 146 | 147 | 150 |
Produktionssystembeiträge | 477 | 489 | 493 | 490 |
Ressourceneffizienzbeiträge | 35 | 37 | 39 | 65 |
Beiträge für Gewässerschutz- und Ressourcen- programme (GSchG bzw. LwG Art. 77a/b) | 21 | 25 | 24 | - |
Übergangsbeitrag | 114 | 104 | 80 | 61 |
Kürzungen / Vor- und Nachzahlungen usw. | -6 | -8 | -9 | - |
Gesamt | 2 804 | 2 819 | 2 805 | 2 795 |
Anmerkung: Ein direkter Vergleich mit den Angaben der Staatsrechnung ist nicht möglich. Die Werte beziehen sich auf das gesamte Beitragsjahr; die Staatsrechnung dagegen wiedergibt die getätigten Ausgaben während eines Kalenderjahres.
1 Quelle: Voranschlag 2020 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2020 – 2022 der Verwaltungseinheiten, Band 2B. Eidg. Finanzverwaltung.
Quelle: BLW
Begrenzungen der Direktzahlungen pro Standardarbeits- kraft und Mindestanteil der Arbeiten der betriebseigenen Arbeitskräfte
Pro Standardarbeitskraft werden höchstens 70 000 Franken an Direktzahlungen ausgerichtet. Der Vernetzungsbeitrag, der Landschaftsqualitätsbeitrag, die Ressourceneffizienzbeiträge und der Übergangsbeitrag sind von dieser Begrenzung ausgeschlossen.
Wirkung der Begrenzungen der Direktzahlungen pro Standardarbeitskraft
Betroffene Betriebe | Beitragsreduktion | Anteil am Beitrag der betroffenen Betriebe | Anteil am Total DZ | |
Jahr | Anzahl | Fr. | % | % |
2014 | 30 | 173 622 | 8,13 | 0,01 |
2015 | 35 | 190 718 | 6,20 | 0,01 |
2016 | 382 | 1 714 611 | 7,16 | 0,06 |
2017 | 328 | 1 460 034 | 7,15 | 0,05 |
2018 | 280 | 1 326 342 | 7,27 | 0,05 |
2019 | 279 | 1 354 745 | 7,40 | 0,05 |
2020 | 295 | 1 445 162 | 7,75 | 0,05 |
Quelle: BLW
Von den 48 217 (Vorjahr: 48 903) über der Erhebungslimite des Bundes liegenden und 2020 in AGIS erfassten Betrieben erhielten 43 339 (Vorjahr: 43 940) Ganzjahresbetriebe Direktzahlungen.
Anzahl der Ganzjahres- und Sömmerungsbetriebe nach Kantonen für 2020
Verteilung der finanziellen Mittel
Die folgende Graphik gibt einen Überblick über die Verteilung der finanziellen Mittel aus dem Bereich Direktzahlungen.
Überblick über die Beitragsarten
Detailliertere Angaben zu den einzelnen Beitragsarten und ausbezahlten Beiträgen nach Kanton, Region und Betriebsgrösse für 2020 finden sich in folgenden Tabellen:
Übersicht Direktzahlungen nach Kantonen
Übersicht Direktzahlungen nach Regionen
Direktzahlungen auf Betriebsebene nach Grössenklassen (Tal- und Hügelzone)
Direktzahlungen auf Betriebsebene nach Grössenklassen (Bergzone I und II)
Direktzahlungen auf Betriebsebene nach Grössenklassen (Bergzone III und IV)
Direktzahlungen auf Betriebsebene nach Regionen (Tal, Hügel, Berg)
Mauro Ryser, BLW, Direktionsbereich Direktzahlungen und Ländliche Entwicklung
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