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Die Nachfrage nach Förderung innovativer Projekte bleibt stabil. Ergebnisse aus der 2020 durchgeführten Zwischenevaluation der Verordnung über die Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit in der Land- und Ernährungswirtschaft zeigen ein positives Bild, orten aber auch Verbesserungspotenziale, zum Beispiel beim Fördertyp AgrIQnet.
 

Um die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft zu verbessern, gibt es verschiedene Möglichkeiten: z.B. Kosten für die landwirtschaftliche Erzeugung möglichst tief halten oder eine möglichst hohe Wertschöpfung am Markt erzielen. Einer der Schlüsselfaktoren für den wirtschaftlichen Erfolg ist jedoch Innovation. Damit sie entstehen kann, müssen die staatlichen Rahmenbedingungen stimmen. Einerseits geht es darum, unternehmerische Freiräume zu schaffen. Anderseits braucht es Instrumente, die Innovation gezielt unterstützen. Solche Instrumente bietet die Agrarpolitik des Bundes mit Artikel 11 LwG und der «Verordnung über die Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit in der Land- und Ernährungswirtschaft (QuNaV)».

Attraktive Fördermöglichkeiten – punktuelle Verbesserungen notwendig

Im siebten Jahr nach der Einführung von QuNaV fand eine Zwischenevaluation des Instrumentes statt, damit Schwachstellen identifiziert und das Instrument verbessert werden kann.

Das Evaluationsteam kam in seiner Analyse zum Schluss, dass sich das Förderinstrument im Grundsatz bisher sehr gut bewährt hat, und ein wichtiges Bedürfnis zur Förderung von Innovation und Nachhaltigkeit abdeckt. Ein zentrales Element für eine QuNaV-Unterstützung ist die Integration von mindestens zwei Partnern der Wertschöpfungskette in die Trägerschaft. Durch die frühe Zusammenarbeit mehrerer Akteure können die Erfolgschancen gesteigert werden. Dieses Konzept wurde vom Evaluationsteam und der Praxis als erfolgreich beurteilt. Als ein weiterer und wichtiger Erfolgsfaktor für die Realisierung der Projekte wurde von den Befragten der mit der Projekteingabe geforderte Businessplan genannt. Bei der Erstellung dieses Plans setzt sich die Trägerschaft intensiv mit der Projektidee und dem Marktumfeld auseinander, was dazu beiträgt, die Erfolgschancen zu steigern. Die Einteilung der Projekte in die drei Phasen «Vorabklärung», «Start- und Teilnahmephase» wurde als sinnvoll erachtet. Hingegen besteht beim Projekttyp AgrIQnet Optimierungsbedarf. Dieser niederschwellige Förderungstyp wird zwar begrüsst, lässt sich jedoch nicht richtig in den aktuell geltenden Rechtsgrundlagen abbilden. Er wurde erst nachträglich als «Pilot» erschaffen, um mehr kleinere, von Produzentengruppen geprägte Projekte, zu fördern. Genau bei diesem Punkt setzt eine wichtige Handlungsempfehlung der Evaluatoren an: AgrIQnet muss als Fördertyp zukünftig klarer definiert werden. Weiterer Handlungsbedarf wurde bei der Sensibilisierung für die Bedeutung von Innovation, in der Projektbegleitung durch externe Stellen, bei der Kommunikation von Best-Practice-Beispielen und in der Erfassung der Wirkung der Projekte auf Nachhaltigkeit und Qualität geortet.

Als nächste Schritte werden die Handlungsempfehlungen durch das BLW analysiert und die Umsetzung vorbereitet.

Leichter Rückgang der ausbezahlten Finanzhilfen im 2020

Mit 47 laufenden Projekten, war die Anzahl unterstützter Projekte im Jahr 2020 praktisch identisch mit dem Vorjahr. Trotzdem ging der ausbezahlte Finanzhilfebetrag um über 700 000.- Franken auf knapp 1 900 000.- Franken zurück. Der Grund für diesen Rückgang liegt darin, dass die Finanzierung für die zwei umfangreichen Projekte «Heumilch Schweiz» und «DNA-Rückverfolgbarkeit» von Proviande im Jahr 2019 auslief.

Eine Übersicht über die geförderten QuNaV-Projekte ist in der Projektdatenbank von regiosuisse zu finden.

Martin Weber, BLW, Fachbereich Qualitäts- und Absatzförderung

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