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Angesichts der aktuellen Herausforderungen, denen sich die Ernährungssysteme gegenübersehen, ist die Umstellung auf mehr Nachhaltigkeit von zentraler Bedeutung. Auf internationaler Ebene setzt sich die Schweiz mittels Handelsabkommen für die Förderung nachhaltiger Ernährungssysteme ein, insbesondere durch den Austausch von Informationen, einen regelmässigen Dialog und die Berichterstattung über die gemachten Fortschritte.


Im Jahr 2015 verabschiedeten die 193 UNO-Mitgliedstaaten die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung mit ihren 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG). Die Bereiche Landwirtschaft und Ernährung sind besonders relevant für das Nachhaltigkeitsziel Nr. 2 «kein Hunger: den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern».

Der Handel ist ein wichtiger Bestandteil der Agenda 2030. Die internationale Gemeinschaft anerkennt daher die zentrale Rolle, die dem Handel bei der Erreichung dieser Ziele zukommt. Diese internationale Ebene des Handels spiegelt sich auch in unserer Verfassung in Artikel 104a Buchstabe d wider, der vom Bund verlangt, Bedingungen für grenzüberschreitende Handelsbeziehungen zu schaffen, die zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen.

Da die meisten Länder ihren Lebensmittel- und Nährstoffbedarf nicht allein durch die einheimische Produktion decken können, sind Handelsbeziehungen für die Gewährleistung der weltweiten Ernährungssicherheit unerlässlich. Wenn jedoch der Verlust der biologischen Vielfalt, die Bodenerosion und der Klimawandel anhalten, werden die Handelsbeziehungen allein diese Aufgabe nicht mehr erfüllen können. Die Handelspolitik kann zur nachhaltigen Entwicklung der Landwirtschaft und der Ernährungssysteme beitragen, indem sie vorgibt, wie sich landwirtschaftliche Tätigkeiten innerhalb eines Landes und zwischen verschiedenen Ländern verlagern, und indem sie den Umfang der Landnutzungsänderung und die Intensivierung beeinflusst. Neben der Gewährleistung der ökologischen Dimension der nachhaltigen Entwicklung muss der Handel auch die Lebensgrundlagen sichern, die Menschenrechte achten und den Wohlstand fördern (wirtschaftliche und soziale Dimensionen).

Die Schweiz engagiert sich in verschiedenen Foren, um eine bessere Vereinbarkeit von Handel und nachhaltigen Ernährungssystemen zu erreichen.

Multilaterale Ebene

Das BLW engagiert sich in der FAO und der OECD, um eine globale Transformation hin zu einer nachhaltigeren Land- und Ernährungswirtschaft voranzutreiben. Beispielsweise können die Mitgliedstaaten an Treffen, die von diesen Institutionen organisiert werden, die Ausarbeitung freiwilliger Leitlinien und Standards anregen oder die Umsetzung der Fürsorgepflicht fördern. Darüber hinaus kann ein vorgängig in Organisationen wie der FAO, dem UNEP oder der OECD durchgeführter Dialog dazu beitragen, den Boden für künftige Verhandlungen innerhalb der WTO zu bereiten. Die Berichte und Studien solcher Organisationen können zur Vervollständigung des Wissensstandes herangezogen werden und stellen somit einen weiteren Schritt dar, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.

Die Anfälligkeit der Ernährungssysteme ist ebenfalls Gegenstand von Verhandlungen im Rahmen der WTO. Die Mitglieder diskutieren, wie das internationale Agrarhandelssystem aktualisiert werden kann, damit die Ernährungssysteme resilienter werden. WTO-unabhängige Bestrebungen wie bspw. das Abkommen «Agreement on Climate Change, Trade and Sustainability»1 bieten die Möglichkeit, den Diskussionen über eine nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft einen Rahmen zu geben.

Präferenzabkommen

Die Schweiz setzt sich kontinuierlich für die Aufnahme von Bestimmungen zum Handel und zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft in Präferenzabkommen ein. Präferenzielle Handelsabkommen erlauben es insbesondere, spezifische Anliegen mit dem Handelspartner aufzunehmen und Lösungen zu finden. Dies war beispielsweise beim umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien2 der Fall, das Konzessionen für Palmöl vorsieht, das nachweislich aus nachhaltiger Produktion stammt. Ganz allgemein schafft die Schweiz durch die Aufnahme eines Artikels betreffend Handel, Landwirtschaft und nachhaltige Ernährungssysteme in Freihandelsabkommen die grundlegenden Voraussetzungen für einen Austausch zu Nachhaltigkeitsaspekten mit dem Handelspartner. Ein Beispiel hierfür ist das Abkommen, das die EFTA- und Mercosur-Staaten in der Substanz abgeschlossen haben. Darüber hinaus haben die EFTA-Staaten ein überarbeitetes Modellkapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung verabschiedet. Dieses Kapitel enthält nun einen Artikel über Handel, Landwirtschaft und nachhaltige Ernährungssysteme3. Es ist geplant, dieses Kapitel in künftige EFTA-Freihandelsabkommen aufzunehmen.

Kate Dassesse, BLW, Fachbereich Internationale Angelegenheiten und Ernährungssicherheit
Isabel Schuler, BLW, Fachbereich Handelsbeziehungen

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