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Die COVID-19-Pandemie zeigt, dass die Organisationen und Branchenverbände im Jahr 2020 rasch auf veränderte Rahmenbedingungen reagierten und auch in einem schwierigen Umfeld ihre Marketing-Kommunikationsmassnahmen erfolgreich umsetzen konnten. Anstelle von physischen Begegnungen auf Messen oder an Verkaufspunkten wurden vermehrt Massnahmen im virtuellen Raum wie Podcasts und Instagram-Stories initiiert.
 

Der Bund kann Marketing-Kommunikationsmassnahmen für den Absatz von Schweizer Landwirtschaftsprodukten mit bis zu 50 % der anrechenbaren Kosten unterstützen. Mindestens die Hälfte der Kosten muss durch die betroffenen Organisationen bzw. Branchenverbände selbst getragen werden. Die Festlegung der Kommunikationsziele, die Bestimmung der Zielgruppen, die Festlegung des Eigenmitteleinsatzes und die Wirkungskontrolle sind somit in der primären Verantwortung der entsprechenden Branchenakteure. Die Unterstützung des Bundes hat subsidiären Charakter.

Seit 2018 besteht die Möglichkeit, neben den kontinuierlichen Absatzförderungsprojekten, auch ergänzende Projekte mit Innovationscharakter während höchstens vier Jahren zu unterstützen. Damit wird die Absatzförderung auch für neue Trägerschaften geöffnet.

Vielfältige Absatzförderungsmassnahmen trotz Pandemie

Die COVID-19-Pandemie erforderte von den Organisationen und Branchenverbänden viel Flexibilität und Agilität. Marketing-Kommunikationsmassnahmen konnten nicht wie geplant durchgeführt, mussten verschoben oder adaptiert werden. Trotz dieses schwierigen Umfelds wurden umfassende Absatzförderungsmassnahmen durchgeführt.

Bei den ergänzenden Projekten wurden 2020 zusätzliche Massnahmen für die Weinbranche weitergeführt, da der ohnehin schwierige Schweizer Weinmarkt mit der Pandemie unter zusätzlichen Druck geraten ist. Neu konnte je ein Digitalisierungsprojekt bei Alpinavera und Pays romand – Pays gourmand unterstützt werden. Mit der Aktion «Mehr Schweiz im Teller» wurde zudem ein Projekt mitfinanziert, das die positive Einstellung gegenüber den einheimischen Produkten der Landwirtschaft sowie deren Absatz fördert.
 

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Neue Exportinitiativen

Im Rahmen der Absatzförderungsverordnung ist es möglich, Kommunikations- und Marktabklärungsmassnahmen in neuen Märkten mit bis zu 50 % der anrechenbaren Kosten während höchstens fünf Jahren mitzufinanzieren.

Im Berichtsjahr wurden wieder sehr unterschiedliche Initiativen mit Unterstützung des Bundes realisiert. Aufgrund von COVID-19 konnten verschiedene Massnahmen im Rahmen der Verkaufsförderung (Messen und Degustationen) nicht wie vorgesehen durchgeführt werden. Sie wurden zum Teil durch andere Massnahmen im Bereich Social Media (Facebook, Instagram) ersetzt.

Ein Grossteil der Mittel für die Exportinitiativen wird für den Käseexport verwendet. In folgenden Ländern und Gebieten setzte man solche Initiativen für Käse um: Skandinavien (Dänemark, Norwegen), Australien, Brasilien, Kanada, Mexiko, Südafrika, Südkorea, Israel und Vereinigte Arabische Emirate. Neu hinzugekommen ist 2020 der Zielmarkt Ukraine. Neben dem Käseexport wurden wiederum Finanzhilfemittel für Marketing-Kommunikationsmassnahmen im Bereich Rindergenetik gesprochen.

Mit der Plattform Agrarexport wird neu der Aufbau eines Kompetenzzentrums im Bereich Unterstützung beim Zutritt zu ausländischen Märkten mitfinanziert. Zusätzlich wurde die Erarbeitung eines Konzeptes für einen gemeinsamen Marketingauftritt für Schweizer Agrarprodukte in China unterstützt.
 

Martina De Paola, BLW, Fachbereich Qualitäts- und Absatzförderung

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