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Mit den Massnahmen im Bereich Viehwirtschaft setzt der Bund Rahmenbedingungen für eine transparente, kostengünstige und nachhaltige Produktion. Darunter fallen zum Beispiel die neutrale Qualitätseinstufung von Schlachttieren oder die Beiträge an die Kosten der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten. Im Berichtsjahr wurden Covid-19 bedingt punktuelle Marktentlastungsmassnahmen beschlossen. Insgesamt beliefen sich die Ausgaben für die Viehwirtschaft auf rund 62 Millionen Franken.
 

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Massnahmen auf dem Schlachtvieh- und Fleischmarkt

Das BLW hat, gestützt auf Artikel 51 LwG, der Genossenschaft Proviande Vollzugsaufgaben auf dem Schlachtvieh- und Fleischmarkt in Form eines Leistungsauftrags übertragen. Dabei geht es um die folgenden Aufgaben.
 

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Neutrale Qualitätseinstufung

Mit der neutralen Qualitätseinstufung wird auf dem Markt Transparenz hergestellt und jedem Schlachtviehproduzenten ein fairer Preis garantiert.
 

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Im Jahr 2020 stufte Proviande im Auftrag des BLW in 21 grossen Schlachtbetrieben die Qualität der Schlachtkörper ein. In den letzten Jahren wurde eine Zunahme der Fleischigkeit von geschlachteten Tieren festgestellt. Dies ist auf den hohen Wissensstand der Tierzüchter zurückzuführen.

Weiterführende Informationen zur neutralen Qualitätseinstufung sind hier zu finden.

Überwachung von öffentlichen Märkten und Organisation von Markentlastungsmassnahmen

Überwachung von öffentlichen Märkten
Während dem Covid-19-bedingten Lockdown im Frühjahr 2020 war die Durchführung von öffentlichen Schlachtviehmärkten während rund zwei Monaten verboten. Die Anzahl der Grossviehmärkte nahm im Berichtsjahr entsprechend um 104 auf 559 ab, die Schafmärkte reduzierten sich um 65 auf 235 Märkte.

Weiterführende Informationen zur Überwachung von öffentlichen Märkten sind hier zu finden.

Organisation von Markentlastungsmassnahmen (inklusive Covid-19-Massnahmen)
Die im März 2020 vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie haben vor allem bei Edelstücken vom Rind und beim Kalbfleisch zu einem Nachfragerückgang und zu einem Preisdruck auf dem inländischen Schlachtviehmarkt geführt. Um einen Rückstau an schlachtreifem Vieh in den Ställen zu minimieren, wurden vom Parlament zusätzliche finanzielle Mittel für Marktentlastungsmassnahmen beim Kalb- und Rindfleisch bewilligt. Als Beitrag an die Lagerkosten und an den Wertverlust des Rohmaterials zahlte das BLW 5,7 Millionen Franken an die Fleischverarbeitungsbetriebe aus.
 

Ermittlung des Schlachtgewichts

Seit Juli 2018 führt Proviande im Auftrag des BLW die praktischen Kontrollen zur Ermittlung des Schlachtgewichts durch. Die rechtliche Grundlage dafür ist hier zu finden. Im Jahr 2020 wurden 367 Grundkontrollen durchgeführt; sechs davon erhielten die Note «nicht erfüllt». Diese sechs beanstandeten Betriebe erfüllten alle die anschliessende Nachkontrolle, weshalb das BLW im Berichtsjahr keine Verwaltungsmassnahmen nach Artikel 169 LwG einleiten musste.

Massnahmen auf dem Eiermarkt

Die Nachfrage nach Eiern unterliegt starken saisonalen Schwankungen. Besonders tief ist sie nach Ostern. Um die Auswirkungen solcher Marktschwankungen zu mildern, stellte der Bund im Berichtsjahr 2 Millionen Franken für Verwertungsmassnahmen zur Verfügung. Die Hersteller von Eiprodukten schlugen 18,2 Millionen inländische Konsumeier auf. Das dabei hergestellte Eiweiss und Eigelb wurde in der einheimischen Nahrungsmittelindustrie verwertet. Im Berichtsjahr verbilligte der Handel 6,8 Millionen Konsumeier zu Gunsten der Konsumentinnen und Konsumenten.
 

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Massnahmen zur Verwertung inländischer Schafwolle

Das BLW unterstützt innovative Projekte zur Schafwollverwertung gestützt auf die Verordnung über die Verwertung der inländischen Schafwolle vom 25. Juni 2008 (SR 916.361). Zusätzlich erhalten Selbsthilfeorganisationen Beiträge für die Verwertung der inländischen Schafwolle. Gesamthaft zahlte das BLW im Berichtsjahr für die Verwertung und für die Unterstützung der innovativen Projekte 0,76 Millionen Franken an die Berechtigten aus.

Entsorgungsbeiträge

Gestützt auf die Verordnung vom 10. November 2004 über die Ausrichtung von Beiträgen an die Kosten der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (SR 916.407) schützt der Bund mit Beiträgen an Tierhaltende und Schlachtbetriebe die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie die Umwelt. Im Berichtsjahr zahlte die Identitas AG im Auftrag des BLW 47,5 Millionen Franken aus.
 

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Tierverkehrsdatenbank

Die Tierverkehrsdatenbank (TVD) bildet die Grundlage für die Tierseuchenbe-kämpfung und spielt eine wichtige Rolle für die Lebensmittelsicherheit und die Rückverfolgbarkeit von Tieren. Die TVD wurde 1999 anlässlich der BSE-Problematik (Bovine Spongiforme Enzephalopathie - «Rinderwahnsinn») aufgebaut und seither laufend für den Vollzug von tierärztlichen und landwirtschaftlichen Anliegen erweitert.

Das Jahr 2020 war geprägt von zahlreichen Optimierungen der TVD für Schafe und Ziegen. Am Ende des Einführungsjahrs waren in der Schweiz knapp 400 000 lebende Schafe und etwas weniger als 95 000 lebende Ziegen in der Datenbank registriert.

Höchstbestände

Der Bundesrat legt, gestützt auf Artikel 46 LwG, Höchstbestände je Betrieb für die Schweinezucht und -mast, Legehennenhaltung, Poulet-, Truten- und Kälbermast fest. Damit werden bodenabhängige Familienbetriebe geschützt. Bei einer Überschreitung der festgelegten Höchstbestände wird eine Abgabe erhoben.

Im Jahr 2020 hatten folgende Betriebe eine Bewilligung des BLW für einen höheren Tierbestand:

  • neun Betriebe, die den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) erbringen, ohne dass sie Hofdünger abgeben;

  • 21 Betriebe mit Schweinehaltung, die im öffentlichen Interesse Nebenprodukte aus der Milch- und Lebensmittelverarbeitung verwerten. Insgesamt wurden so rund 110 000 Tonnen Nebenprodukte veredelt;

  • ein Forschungsbetrieb des Bundes.

Hans Ulrich Leuenberger, Yves Schleppi, Manuel Leuenberger, Hanspeter Lüthi, Fabian Zwahlen, BLW, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht

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