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Die Leistungen zur Offenhaltung der Kulturlandschaft hat der Bund im Jahr 2020 mit Kulturlandschaftsbeiträgen in Höhe von 525 Millionen Franken gefördert. In Folge der zunehmenden Präsenz von Grossraubtieren fand auch im Berichtsjahr eine weitere Verschiebung der Sömmerungsbeiträge für Schafalpen in Richtung der Systeme mit ständiger Behirtung oder mit Umtriebsweide statt.

Grundlegende Informationen zu den Kulturlandschaftsbeiträgen sind zu finden unter Kulturlandschaftsbeiträge (admin.ch).
 

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Kulturlandschaftsbeiträge setzen sich aus sechs Teilbeiträgen zusammen:

  • Offenhaltungsbeitrag

  • Hangbeitrag

  • Steillagenbeitrag

  • Hangbeitrag für Rebflächen

  • Alpungsbeitrag

  • Sömmerungsbeitrag


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75 % der Kulturlandschaftsbeiträge werden an Ganzjahresbetriebe ausgerichtet. Ganzjahresbetriebe erhalten Offenhaltungs-, Hang- und Steillagenbeiträge sowie den Hangbeitrag für Rebflächen und den Alpungsbeitrag. Die restlichen 25 % der Kulturlandschaftsbeiträge werden als Sömmerungsbeitrag an Sömmerungsbetriebe bezahlt.

Aus folgender Tabelle lassen sich die ausbezahlten Beträge pro landwirtschaftlicher Zone und Kanton für alle fünf Arten der Kulturlandschaftsbeiträge ablesen.
 

Offenhaltungsbeitrag

Mit dem Offenhaltungsbeitrag werden die höheren Aufwände für die Offenhaltung in den höheren Zonen angemessen berücksichtigt.
 

Ansätze Offenhaltungsbeitrag 2020

ZoneFr./ha
Talzone0
Hügelzone100
Bergzone I230
Bergzone II320
Bergzone III380
Bergzone IV390


Offenhaltungsbeitrag 2020

MerkmalEinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
Flächeha24 823232 777280 845538 444
BetriebAnzahl4 37211 82913 09429 295
Fläche pro Betriebha5,6819,6821,4518,38
Beitrag pro BetriebFr.8673 3297 3944 778
Total Beiträge1 000 Fr.3 79139 37796 816139 984

Quelle: BLW


Auch Betriebe in der Talregion erhalten einen Offenhaltungsbeitrag, wenn sie Flächen in der Hügel- oder Bergregion bewirtschaften. Da der Hauptanteil ihrer Flächen in der Talregion liegt, bekommen solche Betriebe jedoch einen niedrigeren Beitrag als Betriebe, die vorwiegend Flächen in der Bergregion bewirtschaften. Die Totalfläche mit Offenhaltungsbeitrag hat sich gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig um 19 ha verkleinert.

Hangbeitrag

Mit dem Hangbeitrag werden die Erschwernisse der Flächenbewirtschaftung in Hanglagen in allen Zonen ausgeglichen. Keine Beiträge erhalten Dauerweiden, Rebflächen sowie Hecken, Feld- und Ufergehölze. Die Hangfläche eines Betriebs muss mindestens 50 Aren betragen, damit Hangbeiträge ausgerichtet werden.
 

Ansätze Hangbeitrag 2020

HanglageFr./ha
18 – 35 % Neigung410
> 35 – 50 % Neigung700
> 50 % Neigung1 000


Hangbeitrag 2020

MerkmalEinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
Zu Beiträgen berechtigende
Flächen mit:
– Neigung 18 – 35 %ha26 64160 34971 011158 000
– über 35 – 50 % Neigung ha2 88511 75934 75649 400
– über 50 % Neigungha1 3484 09221 89427 335
Totalha30 87476 199127 661234 734
Anzahl BetriebeAnzahl10 81411 02912 58134 424
Beitrag pro BetriebFr.1 3213 3615 9883 680
Beiträge Total 1 000 Fr.14 29037 06675 338126 694

Quelle: BLW


Von den insgesamt 235 000 ha Hangflächen waren im Jahr 2020 rund zwei Drittel der Kategorie Neigung 18–35 % zugeordnet. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die Fläche mit Hangbeiträgen um 176 ha. Der Umfang der angemeldeten Flächen ist u. a. Folge von Wetterbedingungen, die die Bewirtschaftungsart beeinflussen (mehr oder weniger Weideland oder Heuwiesen). 

Steillagenbeitrag

Der Steillagenbeitrag ist ein Beitrag für Betriebe mit einem Anteil von 30 % und mehr an steilen Flächen (> 35 % Hangneigung), die besonders schwer zu bewirtschaften sind. 
 

Ansätze Steillagenbeitrag* 2020

Anteil Flächen mit Hangbeitrag > 35 % Hangneigung
an der beitragsberechtigten LN
Fr./ha
30 %100
40 %229
50 %357
60 %486
70 %614
80 %743
90 %871
100 %1 000

* Die Ansätze sind in 10 %-Schritten dargestellt. Sie erhöhen sich jedoch kontinuierlich mit steigendem Anteil der Flächen von > 35 %.


Steillagenbeitrag 2020

MerkmalEinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
Zu Beiträgen berechtigende
Flächen (Neigung > 35 %)
ha1422 64932 41235 203
Anzahl BetriebeAnzahl255864 2484 859
Fläche pro Betriebha5,704,527,637,24
Beitrag pro BetriebFr.1 1361 0612 4982 318
Beiträge Total 1 000 Fr.2862210 61111 261

Quelle: BLW


Die Mittel aus dem Steillagenbeitrag fliessen vor allem in die Bergregion. Die Fläche mit Steillagenbeiträgen hat sich gegenüber dem Vorjahr um 68 ha erhöht.

Hangbeitrag für Rebflächen

Ziel der Hangbeiträge für Reben ist, dass Rebberge in Steil- und Terrassenlagen weiterhin bewirtschaftet und erhalten werden. 
 

Ansätze Hangbeitrag für Rebflächen 2020

HanglageFr./ha
30 – 50 % Neigung1 500
> 50 % Neigung3 000
Terrassenlage > 30 % Neigung5 000


Hangbeitrag für Rebflächen 2020

Einheit
Summe der zu Beiträgen berechtigten Flächenha3 823
Steillagen 30 bis 50 % Neigungha1 852
Steillagen über 50 % Neigung ha420
Terrassenanlagenha1 552
Anzahl BetriebeAnzahl2 223
Fläche pro Betrieb ha1,72
Beitrag pro Betrieb Fr.5 306
Beiträge Total 1 000 Fr.11 795

Quelle: BLW


Der Anteil der beitragsberechtigten Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen an der gesamten Rebfläche beträgt rund 30 %. Dabei liegen 10 % dieser Flächen in Steillagen mit einer Neigung über 50 %, und mit 1552 Hektaren befinden sich 40 % in Terrassenanlagen. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Fläche mit Hangbeiträgen für Rebflächen um 30 ha erhöht.

Alpungsbeitrag

Der Alpungsbeitrag gibt den Ganzjahresbetrieben einen finanziellen Anreiz, ihre Tiere zur Sömmerung abzugeben. Der Alpungsbeitrag beträgt 370 Franken pro Normalstoss.
 

Alpungsbeitrag 2020

EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
NormalsösseNST52 20066 690169 292288 182
Anzahl BetriebeAnzahl4 6055 3729 81419 791
NST pro Betrieb NST11,3412,4117,2514,56
Beitrag pro BetriebFr.4 1944 5936 3835 388
Beiträge Total1 000 Fr.19 31424 67562 638106 627

Quelle: BLW


Aus der Bergregion kommen mehr als dreimal so viele NST für die Sömmerung als aus der Talregion. Die Betriebe in der Bergregion geben mit 17,25 NST die meisten Tiere pro Betrieb zur Sömmerung. Gegenüber dem Vorjahr wurden 9264 Normalstösse weniger mit Alpungsbeiträgen unterstützt.

Sömmerungsbeitrag

Mit dem Sömmerungsbeitrag soll die Bewirtschaftung und Pflege der ausgedehnten Sömmerungsweiden in den Alpen, Voralpen und im Jura gewährleistet werden. Das Sömmerungsgebiet wird mit rund 300 000 NST genutzt und gepflegt. Ein NST entspricht der Sömmerung einer Grossvieheinheit (GVE) während 100 Tagen (vgl. Artikel zu Sömmerungsbetrieben in diesem Agrarbericht).


Ansätze Sömmerungsbeitrag 2020

TierkategorieFr.
Schafe ohne Milchschafe, pro NST
– bei ständiger Behirtung oder Umtriebsweiden mit Herdenschutzmassnahmen400
– bei Umtriebsweiden320
– bei übrigen Weiden120
Übrige raufutterverzehrende Nutztiere, pro NST400
– zusätzlich für Milchkühe, Milchschafe und Milchziegen, pro NST40


Sömmerungsbeitrag 2020

TierkategorieParameterBeiträgeBetriebeNST
Einheit1000 Fr.AnzahlAnzahl
Schafe, ohne Milchschafe7 26077722 007
Übrige Raufutter verzehrende
Nutztiere
117 2856 286294 594
Zusatzbeitrag für Milchkühe,
Milchschafe und Milchziegen
4 4564 584111 869
Total129 000

Weil derselbe Betrieb mehrere Tierkategorien aufweisen kann, wird in der vorangehenden Tabelle kein Total zur Anzahl der Betriebe ausgewiesen. Ebenfalls wir kein Total NST gebildet, weil der Zusatzbeitrag für Tiere ausgerichtet wird, die bereits bei den NST der beiden anderen Tierkategorien enthalten sind.
Quelle: BLW
 

Sömmerungsbeitrag für Schafsömmerung nach Weidesystem 2020

Weidesystem BetriebeTiere mit BeiträgenBeiträge
EinheitAnzahlNST1000 Fr.
Ständige Behirtung20413 9615 547
Umtriebsweide2033 9971 245
Übrige Weide3824 048468
Total78922 0077 260

Quelle: BLW


Gegenüber den Vorjahren hat die Anzahl der Schafe mit ständiger Behirtung und auf Umtriebsweiden markant zugenommen. Die Anzahl Tiere auf den übrigen Weiden hat hingegen abgenommen. Diese Verschiebung ist hauptsächlich eine Folge der zunehmenden Präsenz von Grossraubtieren.
 

Entwicklung der Sömmerung 2017 – 2020

Tierkategorie2017201820192020
MilchküheBetriebe4 6404 5434 5814 521
NST107 469106 996103 319108 153
Mutterkühe und andere KüheBetriebe2 8022 8112 8452 878
NST45 64047 66047 58650 825
Anderes RindviehBetriebe6 1076 0626 0385 991
 NST116 581119 058113 846117 242
EquidenBetriebe843728763754
 NST3 9783 5993 7513 683
SchafeBetriebe892890877879
 NST23 76823 70722 61322 776
ZiegenBetriebe1 2791 2941 2841 255
 NST6 0866 2916 1816 149
Andere gesömmerte TiereBetriebe419455458499
 NST1 0951 2291 2961 299

Quelle: BLW


Sömmerungsbeiträge nach Kantonen und Tierkategorien


Sömmerungsstatistik: Betriebe und Normalstösse nach Kantonen


Direktzahlungen an Sömmerungsbetriebe nach Kantonen

Markus Wildisen, BLW, Fachbereich Direktzahlungsgrundlagen

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