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Die Weinwirtschaft wurde im Jahr 2020 mit voller Wucht von der durch COVID-19 verursachten Krise getroffen. Der Bundesrat beschloss per Verordnung eine ausserordentliche Unterstützung der Schweizer Weinwirtschaft. So wurde zur Marktentlastung die Deklassierung von AOC-Wein mit 9,8 Millionen Franken unterstützt.
 

Finanzielle Unterstützung für die Deklassierung von AOC-Wein zu Tafelwein

Aufgrund geschlossener Restaurants und dem Veranstaltungsverbot beschloss der Bundesrat im Mai 2020 eine Entlastungsmassnahme für den Markt von Schweizer Wein. Es wurden entsprechend der COVID-19-Verordnung Deklassierung von Wein (SR 916.141) Beiträge für die Deklassierung von AOC-Wein zu Tafelwein gesprochen. Die geleistete finanzielle Unterstützung beläuft sich auf circa 10 Millionen Franken, dank derer insgesamt 6 Millionen Liter AOC-Wein deklassiert werden konnten. Die Kantone Aargau, Genf, Waadt und Wallis beschlossen ausserdem, zusätzlich kantonale Beiträge zu gewähren. Unter Berücksichtigung dieser kantonalen Finanzhilfen beläuft sich das Volumen des zu Tafelwein deklassierten AOC-Weins auf 7,1 Millionen Liter.

Zusätzliche Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: Weindeklassierung (admin.ch)
 

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Zweites Jahr mit einer einzigen Kontrollstelle für den Weinhandel

Das Weinkontrollsystem in der Schweiz besteht aus zwei aufeinanderfolgenden Teilen: der Weinlesekontrolle und der Weinhandelskontrolle. Seit dem 1. Januar 2019 wird die Kontrolle des Weinhandels ausschliesslich von der Schweizer Weinhandelskontrolle (SWK) im Auftrag des Bundes durchgeführt. Im Jahr 2020 wurden 1116 Betriebe (von 4859 unterstellten Betrieben) von der SWK kontrolliert. Allerdings verweigerten 97 Betriebe die Kontrolle durch die SWK und reichten beim BLW Beschwerde ein. Diese Verfahren sind noch hängig.

Die SWK kontrolliert alle im Weinhandel tätigen Betriebe entsprechend den möglichen Risiken. Sie ist auch befugt, Massnahmen zu ergreifen, wenn sie Verstösse feststellt. Im Jahr 2020 wurden 32 Massnahmen gegen 114 Betriebe von der SWK verfügt.

Beide Teile des Weinkontrollsystems stehen unter der Aufsicht des BLW.

Beiträge an die Weinlesekontrolle

Gemäss Artikel 64 Absatz 3 LwG kann sich der Bund an den Kosten für die von den Kantonen durchgeführten Weinlesekontrollen, das heisst für die Kontrolle des Traubenguts (vom Rebberg bis zum Weinkellerbetrieb) und für die Überwachung der Einhaltung der Produktionsbestimmungen (Höchsterträge, Mindestzuckergehalt), beteiligen. Der Beitrag besteht aus einem Basisbeitrag von 1000 Franken sowie einem von der Grösse der kantonalen Rebfläche abhängigen Beitrag von 55 Franken pro Hektare. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 826 340 Franken für die Weinlesekontrolle ausgerichtet.

Beobachtung der Marktsituation für Schweizer Wein

Die Ernte 2020 belief sich auf insgesamt 834 235 Hektoliter und lag um 145 210 Hektoliter tiefer als die Ernte 2019 (–14,8 %). Quantitativ ist die Ernte 2020 somit die zweitschwächste der zehn letzten Jahre; tiefer war nur noch die Ernte 2017, als der Frost schwere Schäden verursachte. Es gibt zwei Hauptursachen für die schwache Ernte. Einerseits führte die kalte und feuchte Witterung während der Hauptblütezeit zu grossen Ertragseinbussen, namentlich in der Ostschweiz. Andererseits führten die Absatzschwierigkeiten infolge der Covid-19-Massnahmen in mehreren Kantonen zu einer Senkung der erlaubten Höchsterträge.

Parallel zur ausserordentlichen Hilfe für die Deklassierung von AOC-Wein, wodurch die Lagerbestände reduziert und der Markt entlastet werden konnten, wurde im Jahr 2020 die finanzielle Unterstützung des Bundes für Branchenmassnahmen zur Absatzförderung des Schweizer Weins erhöht. Somit unterstützte der Bund neben den 3,2 Millionen Franken, die jedes Jahr ausgerichtet werden, die Branche mit einer zusätzlichen Million Schweizer Franken, wie das bereits im Jahr 2019 der Fall gewesen war.

 Mehr Informationen dazu finden Sie auf der folgenden BLW-Webseite:
 Weine

Elena Janner, BLW, Fachbereich Pflanzliche Produkte

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