Strukturverbesserungen
Wege bauen, mit Wasser und Elektrizität versorgen, Land umlegen, tierfreundliche Ställe für Rinder, Schweine und Geflügel bauen? Dies und mehr wird vom Bund mit den Strukturverbesserungen unterstützt. Besonders gefördert werden das Berggebiet und die Randregionen. Im Jahr 2020 konnten über 900 neue Projekte für ein Investitionsvolumen von insgesamt rund 550 Millionen Franken genehmigt werden.
Für Gesamtmeliorationen und weitere Bodenverbesserungen, sowie Projekte zur regionalen Entwicklung PRE und landwirtschaftliche Hochbauten hat der Bund im Jahr 2020 Beiträge im Umfang von 80,6 Millionen Franken ausbezahlt. Ausserdem genehmigte das BLW neue Projekte mit Bundesbeiträgen von insgesamt 98 Millionen Franken. Damit wurde ein Investitionsvolumen von 545,4 Millionen Franken ausgelöst. Die Summe der genehmigten Bundesbeiträge ist nicht identisch mit der Budgetrubrik «Landwirtschaftliche Strukturverbesserungen», da die Zusicherung eines Beitrages und dessen Auszahlung nur ausnahmsweise im gleichen Jahr erfolgen und vielfach von einem genehmigten Projekt nur eine Tranche zugesichert wird.
Mit nicht rückzahlbaren Beiträgen unterstützt der Bund verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaftsbetriebe. Zwei Drittel der Beiträge fliessen in die Bergregionen. Beiträge setzen eine Beteiligung der Kantone voraus.
Mit rückzahlbaren und meist zinslosen Investitionskrediten kann der Bund bei grossen Investitionen einzelnen Betrieben helfen, die hohen Baukosten zu tragen. Ausserdem können mit Investitionskrediten verschiedenste ökologische und soziale Massnahmen unterstützt werden. Über 90 % der Kredite fliessen in den landwirtschaftlichen Hochbau.
Investitionskredite: Mehr Fälle, Kreditvolumen nimmt zu
Im Jahre 2020 bewilligten die Kantone für 1766 Fälle Investitionskredite im Betrag von 291,5 Millionen Franken. Ein Jahr zuvor waren es 173 Fälle weniger mit einem um 20,12 Millionen Franken tieferen Kreditvolumen. Für gemeinschaftliche Projekte können auch Überbrückungskredite, sogenannte Baukredite mit einer maximalen Laufzeit von drei Jahren, gewährt werden.
Investitionskredite 2020
Bereich | Anzahl Projekte | Investitionskredit | % Anteil an Gesamtinvestition | damit ausgelöstes Investitionsvolumen |
Anzahl | 1000 Fr. | % | 1000 Fr. | |
Bodenverbesserungen Gemeinschaftliche Massnahmen | 53 | 16 311 | 27% | 60 611 |
Projekte zur regionalen Entwicklung PRE Gemeinschaftliche Massnahmen | 4 | 1 538 | 5% | 29 334 |
Landwirtschaftlicher Hochbau Gemeinschaftliche Massnahmen | 79 | 21 113 | 32% | 65 620 |
Landwirtschaftlicher Hochbau Einzelbetriebliche Massnahmen | 1630 | 252 584 | 24% | 1 043 955 |
Total | 1 766 | 291 546 | 100% | 1 199 520 |
Quelle: BLW
Von den 1766 Fällen waren 325 so genannte kombinierte Fälle, bei denen Beiträge und Investitionskredite gleichzeitig gewährt werden. Diese lösten ein Investitionsvolumen von 242,8 Millionen Franken aus. Dieses Investitionsvolumen ist auch im Investitionsvolumen der Beiträge enthalten und darum doppelt ausgewiesen.
Landwirtschaftliche Infrastrukturen mit einzelbetrieblichen Massnahmen fördern
Die Kredite für einzelbetriebliche Massnahmen im Jahr 2020 wurden hauptsächlich für den Neu- oder Umbau von landwirtschaftlichen Wohn- und Ökonomiegebäuden (insgesamt ca. 153,5 Mio. Fr.) sowie als Starthilfe (ca. 86 Mio. Fr.) eingesetzt. Sie werden in durchschnittlich 12,8 Jahren zurückbezahlt und tragen so zur raschen Entschuldung der Landwirtschaftsbetriebe bei. Die getilgten Mittel fliessen zurück in den Fonds de roulement und stehen unmittelbar für weitere Investitionen bereit. Bei erneutem Investitionsbedarf können die Betriebe wiederum auf die Unterstützung zählen und damit besser auf sich abzeichnende Veränderungen reagieren.
Mit der Unterstützung der Landwirtschaftsbetriebe werden nebst wirtschaftlichen Zielsetzungen auch Tierwohl- und Umweltziele angestrebt. Beispiele dazu sind der Bau von besonders tierfreundlichen Stallhaltungssystemen für Schweine und Geflügel oder Massnahmen zur Reduktion von Schadgasen wie Ammoniak. Die Eintretenskriterien sind so gestaltet, dass professionelle, bäuerliche und bodenbewirtschaftende Landwirtschaftsbetriebe von Investitionshilfen profitieren.
Komplexe Probleme mit gemeinschaftlichen Massnahmen lösen
Bei den gemeinschaftlichen Massnahmen unterstützte der Bund insbesondere Gesamtmeliorationen, Anlagen für Transportinfrastrukur, Basiserschliessungen mit Wasser und Elektrizität und Bodenverbesserungen, aber auch Bauten und Einrichtungen für die Milchwirtschaft und für die Verarbeitung, Lagerung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte sowie der gemeinschaftliche Kauf von Maschinen oder Fahrzeugen.
Insbesondere von Meliorationen zugunsten der Landwirtschaft profitieren Landwirtschaft, Gemeinden und die gesamte Bevölkerung im ländlichen Raum gleichermassen. Um Defizite im ländlichen Raum zu ermitteln und Lösungsmassnahmen aufzuzeigen, wird das Instrument «Entwicklungsprozess Ländlicher Raum (ELR)» eingesetzt. Eine Wegleitung dazu ist hier zu finden. Mit dem ELR werden die verschiedenen Ansprüche der Akteure gesammelt und sachlich gegeneinander abgewogen. Damit wird eine Gesamtsicht möglich, die eine Basis für breit abgestützte, von den verschiedenen Akteuren getragene Lösungen, darstellt. So können beispielsweise für grössere Infrastrukturprojekte die notwendigen Räume ausgeschieden werden. Klimaschutz, Gewässerschutz, Wassermangel und die Umsetzung von regionalen Landwirtschaftsstrategien sind neue Herausforderungen für die ländliche Entwicklung. Mit den gemeinschaftlichen Massnahmen können komplexe und vielschichtige Fragestellungen im Interesse der Gesellschaft gelöst werden.
Im Jahre 2020 wurden 2,6 Millionen Franken vom Investitionshilfefonds in den Betriebshilfefonds umverteilt und 0,8 Millionen neue Bundesmittel zur Verfügung gestellt. Das Umlaufvermögen des seit 1963 geäufneten Fonds de roulement für Investitionskredite beträgt 2,55 Milliarden Franken.
Samuel Reusser, BLW, Fachbereich Betriebsentwicklung und Bodenrecht
Michael Niggli, BLW, Fachbereich Meliorationen
Michael Haslebacher, Fachbereich Betriebsentwicklung und Bodenrecht
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